HEs 12/00- 28 -•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-11, HEs 12/00- 28 -
Oberlandesgericht Köln, 2000-02-11, HEs 12/00- 28 -
HEs 12/00- 28 -Obergericht11.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — HEs 12/00- 28 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-11
Aktenzeichen: HEs 12/00- 28 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0211.HES12.00.28.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 120
Tenor
Die Fortdauer der Untersuchungshaft wird angeordnet.
Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von drei Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
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