Oberlandesgericht Köln, 2000-02-11, HEs 12/00- 28 -

HEs 12/00- 28 -Obergericht11.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — HEs 12/00- 28 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-02-11

Aktenzeichen: HEs 12/00- 28 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0211.HES12.00.28.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 120

Tenor

Die Fortdauer der Untersuchungshaft wird angeordnet.

Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von drei Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.

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