6 U 56/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-11, 6 U 56/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 56/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-11
Aktenzeichen: 6 U 56/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0211.6U56.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 25.02.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 0 697/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerinnen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin-nen dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleis-tung auch durch unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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