Oberlandesgericht Köln, 2000-02-08, Ss 64/00 - 34 -

Ss 64/00 - 34 -Obergericht08.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 64/00 - 34 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-02-08

Aktenzeichen: Ss 64/00 - 34 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0208.SS64.00.34.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Be-schluss der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 10. Dezember 1999 sowie die Revision der Ange-klagten gegen das Urteil derselben Strafkammer vom 8. November 1999 werden als unzulässig verworfen.

Die Angeklagte hat die Kosten der Rechtsmittel zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.