Ss 64/00 - 34 -•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-08, Ss 64/00 - 34 -
Oberlandesgericht Köln, 2000-02-08, Ss 64/00 - 34 -
Ss 64/00 - 34 -Obergericht08.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 64/00 - 34 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-08
Aktenzeichen: Ss 64/00 - 34 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0208.SS64.00.34.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Be-schluss der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 10. Dezember 1999 sowie die Revision der Ange-klagten gegen das Urteil derselben Strafkammer vom 8. November 1999 werden als unzulässig verworfen.
Die Angeklagte hat die Kosten der Rechtsmittel zu tragen.
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