Ss 51/00 (B) 23 B•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-08, Ss 51/00 (B) 23 B
Oberlandesgericht Köln, 2000-02-08, Ss 51/00 (B) 23 B
Ss 51/00 (B) 23 BObergericht08.02.2000
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 51/00 (B) 23 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-02-08
Aktenzeichen: Ss 51/00 (B) 23 B
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0208.SS51.00B23B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Gummersbach zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.