6 U 99/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-02-04, 6 U 99/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 99/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-04
Aktenzeichen: 6 U 99/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0204.6U99.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 05.05.1999 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 0 80/98 - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, jeweils zu vollziehen an den Vorstandsmitgliedern des Beklagten, verurteilt, es zu unterlassen, in seinen Teilnahmebedingungen die nachfolgenden o-der inhaltsgleiche Klauseln zu verwenden, ausge-nommen bei Verträgen mit einem Kaufmann im Rahmen eines Handelsgeschäftes, mit einer juristischen Person oder einem öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögen:
a. Nach Erhalt der Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% der Programmkosten für jede ange-meldete Person fällig. Die Restzahlung muss 30 (dreissig) Tage vor Programmbeginn bei uns einge-gangen sein bzw. richtet sich nach dem Zahlungs-plan, den Sie mit Rechnungsstellung von uns er-halten ..... Der Teilnehmer erhält einen Reise-preissicherungsschein nach § 651k BGB.
b. Preis- und Leistungsänderungen: Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisever-trages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Änderung von Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Ta-rife) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preiserhöhung rechtfertigen .....
c. Rücktritt: Rücktritt von einem gebuchten Programm durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich. Bei Rücktritt oder Nichtantritt des Programms entstehen dem Teilnehmer folgende Rücktrittsgebühren ..... ab dem 7. Tag vor Programmbeginn 70 % des Programm-preises.
d. Haftung: ... Für Fremdleistungen haften nur die von der P. International e.V. beauftragten Leis- tungsträger.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Be-klagte 4/5 und der Kläger 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.