Oberlandesgericht Köln, 2000-02-04, 1 U 92/99

1 U 92/99Obergericht04.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 92/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-04

Aktenzeichen: 1 U 92/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0204.1U92.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.09.1999 - 15 O 371/98 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 19.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbedingte Bürgschaft einer Bundesdeutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

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