Oberlandesgericht Köln, 2000-01-27, 7 U 123/98

7 U 123/98Obergericht27.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 123/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-27

Aktenzeichen: 7 U 123/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0127.7U123.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.03.1998 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 230/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung i.H.v. 100.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann beiderseits auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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