Oberlandesgericht Köln, 2000-01-21, 25 UF 223/99

25 UF 223/99Obergericht21.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 UF 223/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-21

Aktenzeichen: 25 UF 223/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0121.25UF223.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird zur Rechtsverteidigung im vorliegenden Beschwerdeverfahren des Antragstellers ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Beschwerdeverfahren R. S. in K. beigeordnet.

  2. Der Antrag des Antragstellers, ihm zur Durchführung des Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.

  3. Die Beschwerde des Antragstellers vom 22.10.1999 (Bl. 93 GA) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 11.10.1999 - 314 F 296/99 - (Bl. 71 - 73 GA) wird zurückgewiesen.

  4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

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