5 U 149/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-19, 5 U 149/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 149/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-19
Aktenzeichen: 5 U 149/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0119.5U149.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.06.1999 - 9 O 310/98 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Klägerin werden die Beklagten zu 1) bis 4) verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.11.1999 zu zahlen.
Die Beklagten zu 1) bis 4) tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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