9 U 91/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-18, 9 U 91/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 91/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-18
Aktenzeichen: 9 U 91/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0118.9U91.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.05.1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 402/98 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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