22 U 60/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-18, 22 U 60/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 60/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-18
Aktenzeichen: 22 U 60/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0118.22U60.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Der Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 2.11.1999 - 22 U 60/99 - werden gemäß § 319 ZPO auf Antrag der Beklagten wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, wie folgt, berichtigt:
a) Auf Seite 2, in der vorletzten Zeile des Urteils heißt es
statt: "am 4.4.1996"
richtig: "am 6.4.1996".
b) Auf Seite 13, zweiter Absatz, ab der fünftletzten Zeile heißt es
statt: "..., zu dem die Klägerin erst mit nachgelassenem Schriftsatz Stellung nehmen konnte,..."
richtig: ".... zu dem die Beklagte erst mit nachgelassenen Schriftsatz Stellung nehmen konnte,...".
Im übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils gemäß § 320 ZPO zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.