17 W 8/00•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-17, 17 W 8/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 8/00 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-17
Aktenzeichen: 17 W 8/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0117.17W8.00.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird geändert und wie folgt neu gefasst:
Die von dem Beklagten zu 1. nach dem Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 27. September 1999 an den Beteiligten zu 1. zu erstattenden Kosten werden auf 609,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 25. Oktober 1999 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 1.
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