Oberlandesgericht Köln, 2000-01-17, 17 W 8/00

17 W 8/00Obergericht17.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 8/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-17

Aktenzeichen: 17 W 8/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0117.17W8.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Die von dem Beklagten zu 1. nach dem Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 27. September 1999 an den Beteiligten zu 1. zu erstattenden Kosten werden auf 609,00 DM nebst 4% Zinsen seit dem 25. Oktober 1999 festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 1.

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