6 U 61/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-14, 6 U 61/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 61/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-14
Aktenzeichen: 6 U 61/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0114.6U61.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.3.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 269/98 - wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von DM 25.000,-- abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Klägerin wird auf ihren Antrag weiter gestattet, die Sicherheit auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
4.) Die Beschwer der Klägerin beträgt DM 500.000,--.
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