22 W 19/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-14, 22 W 19/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 19/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-14
Aktenzeichen: 22 W 19/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0114.22W19.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Bonn vom 20.5.1999 - 7 0 155/99 - der Antrag der Antragstellerin auf Vollstreckbarerklärung durch Erteilung der Vollstreckungsklausel für das Urteil des Bezirksgerichts 2 in Manacor vom 14.7.1998 - Az. 142/98 - zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.