5 U 44/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-12, 5 U 44/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-12
Aktenzeichen: 5 U 44/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0112.5U44.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Februar 1999 verkündte Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 432/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500,-- DM abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Beklagte kann Sicherheit auch durch unbefristete, unwiderrufliche, unbedingte selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Steuer- oder Zollbürge zugelassenen inländischen Kreditinstituts leisten.
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