Oberlandesgericht Köln, 2000-01-11, 9 U 154/98

9 U 154/98Obergericht11.01.2000

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 154/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-11

Aktenzeichen: 9 U 154/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0111.9U154.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.08.1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 234/97 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 31.08.1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 234/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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