16 U 43/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-10, 16 U 43/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-01-10, 16 U 43/99
16 U 43/99Obergericht10.01.2000
Regest
Die Kenntnis vom hohen Ölverbrauch eines Kraftfahrzeugs ( hier: 1,5 l pro 1000 km bei einem älteren Modell der Luxusklasse ) ist allein kein sicheres Indiz für die positive Kenntnis von einem Motorschaden. Erst wenn weitere, konkret auf eine Schädigung hinweisende Umstände hinzutreten, ist auch der erhöhte Ölverbrauch ein wesentliches Indiz für einen Schadensfall.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 43/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-01-10
Aktenzeichen: 16 U 43/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0110.16U43.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 459, 463
Leitsätze
Die Kenntnis vom hohen Ölverbrauch eines Kraftfahrzeugs ( hier: 1,5 l pro 1000 km bei einem älteren Modell der Luxusklasse ) ist allein kein sicheres Indiz für die positive Kenntnis von einem Motorschaden. Erst wenn weitere, konkret auf eine Schädigung hinweisende Umstände hinzutreten, ist auch der erhöhte Ölverbrauch ein wesentliches Indiz für einen Schadensfall.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 2. März 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 0 489/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.