2 W 280/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-03, 2 W 280/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 280/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-03
Aktenzeichen: 2 W 280/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0103.2W280.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde des Antragstellers vom 6. Dezember 1999 gegen den Beschluß der 24. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 18. November 1999 - 24 T 259/99 - wird als unzulässig verworfen, soweit sich der Antragsteller gegen die Zurückweisung seiner Beschwerde vom 9. November 1999 gegen den Ablehnung seines Antrages auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe durch den Beschluß des Amtsgerichts Duisburg vom 4. November 1999 - 7 IN 5/99 - wendet.
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