2 W 224/99•Oberlandesgericht Köln, 2000-01-03, 2 W 224/99
Oberlandesgericht Köln, 2000-01-03, 2 W 224/99
2 W 224/99Obergericht03.01.2000
Regest
1. Maßnahmen des Insolvenzgerichts nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 InsO sind nicht mit der Beschwerde anfechtbar. 2. Zur Überprüfung solcher Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 224/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2000-01-03
Aktenzeichen: 2 W 224/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0103.2W224.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: InsO §§ 6, 7, 14, 21
Leitsätze
-
Maßnahmen des Insolvenzgerichts nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 InsO sind nicht mit der Beschwerde anfechtbar.
-
Zur Überprüfung solcher Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit.
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 8. September 1999 - 5 T 224/99 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.
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