Oberlandesgericht Köln, 1999-12-22, 5 U 68/99

5 U 68/99Obergericht22.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 68/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-12-22

Aktenzeichen: 5 U 68/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1222.5U68.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. März 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 416/96 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 26.000,- DM abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Beiden Parteien wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürg-schaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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