6 U 67/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-12-17, 6 U 67/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 67/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-17
Aktenzeichen: 6 U 67/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1217.6U67.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.03.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landge- richts Köln -31 O 67/99- wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000.- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Den Parteien wird nachgelassen, diese Sicherheiten in Form der unbedingten, unbefristeten, unwider- ruflichen, selbstschuldnerischen schriftlichen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich- rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer beträgt 8.865.158,58 DM.
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