6 U 156/97•Oberlandesgericht Köln, 1999-12-17, 6 U 156/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 156/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-17
Aktenzeichen: 6 U 156/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1217.6U156.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.07.1997 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 0 189/92 - geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
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