15 U 79/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-12-14, 15 U 79/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 79/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-14
Aktenzeichen: 15 U 79/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1214.15U79.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. März 1999 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Land-gerichts Köln- 28 O 440/97- wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klä-gerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 195.000,- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet. Der Beklagten bleibt nachgelassen, Sicherheit auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich- rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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