16 WX 165/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-12-03, 16 WX 165/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-12-03, 16 WX 165/99
16 WX 165/99Obergericht03.12.1999
Regest
Benutzung eines Waschkellers am Sonntag WEG §§ 14, 15 Eine durch Mehrheitsbeschluß getroffene Regelung, daß der im Gemeinschaftseigentum stehende Waschkeller auch sonntags in der Zeit von 9 - 12 Uhr benutzt werden könne, verstößt nicht gegen § 3 FeiertagsG NW. Soweit durch die Waschmaschinen keine empfindliche Geräuschbelästigung verursacht wird, kann der Richter den Ermessensspielraum der Eigentümergemeinschaft nicht durch sein eigenes Ermessen ausfüllen. Die Gemeinschaft macht von ihrem Ermessen keinen Fehlgebrauch, wenn sie den Gebrauch der Waschmaschinen für einen Zeitraum gestattet, der bequem einen kompletten Waschgang (Waschen, Schleudern, Trocknen ) erlaubt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 165/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-12-03
Aktenzeichen: 16 WX 165/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1203.16WX165.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 14, 15
Leitsätze
Benutzung eines Waschkellers am Sonntag
WEG §§ 14, 15 Eine durch Mehrheitsbeschluß getroffene Regelung, daß der im Gemeinschaftseigentum stehende Waschkeller auch sonntags in der Zeit von 9 - 12 Uhr benutzt werden könne, verstößt nicht gegen § 3 FeiertagsG NW. Soweit durch die Waschmaschinen keine empfindliche Geräuschbelästigung verursacht wird, kann der Richter den Ermessensspielraum der Eigentümergemeinschaft nicht durch sein eigenes Ermessen ausfüllen. Die Gemeinschaft macht von ihrem Ermessen keinen Fehlgebrauch, wenn sie den Gebrauch der Waschmaschinen für einen Zeitraum gestattet, der bequem einen kompletten Waschgang (Waschen, Schleudern, Trocknen ) erlaubt.
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