4 U 17/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-19, 4 U 17/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 U 17/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-19
Aktenzeichen: 4 U 17/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1119.4U17.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 25. März 1999 - 86 O 82/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
Die Beschwer für den Kläger übersteigt 60.000,00 DM.
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