Oberlandesgericht Köln, 1999-11-19, 4 U 17/99

4 U 17/99Obergericht19.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 17/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-19

Aktenzeichen: 4 U 17/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1119.4U17.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 25. März 1999 - 86 O 82/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

Die Beschwer für den Kläger übersteigt 60.000,00 DM.

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