5 U 46/97•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-17, 5 U 46/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 46/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-17
Aktenzeichen: 5 U 46/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1117.5U46.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Januar 1997 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 164/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 25.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer öffentlichen Sparkasse, Deutschen Großbank oder Raiffeisen- oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
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