Oberlandesgericht Köln, 1999-11-17, 16 W 28/99

16 W 28/99Obergericht17.11.1999

Regest

Das rechtliche Interesse für die Einleitung eines Beweisverfahrens fehlt, wenn der Antragsteller seine Darlegungslast durch das Gutachten ersetzen und erst durch den Sachverständigen ermitteln lassen will, ob ihm durch ein bestimmtes Ereignis überhaupt irgendein Schaden entstanden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 28/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-11-17

Aktenzeichen: 16 W 28/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1117.16W28.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: ZPO § 485

Leitsätze

Das rechtliche Interesse für die Einleitung eines Beweisverfahrens fehlt, wenn der Antragsteller seine Darlegungslast durch das Gutachten ersetzen und erst durch den Sachverständigen ermitteln lassen will, ob ihm durch ein bestimmtes Ereignis überhaupt irgendein Schaden entstanden ist.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 03.09.1999 - 1 OH 26/99 - wird zurückgewiesen.

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