Oberlandesgericht Köln, 1999-11-16, 9 U 81/99

9 U 81/99Obergericht16.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 81/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-16

Aktenzeichen: 9 U 81/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1116.9U81.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 9.03.1999 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 41 O 52/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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