6 U 129/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-12, 6 U 129/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-11-12, 6 U 129/99
6 U 129/99Obergericht12.11.1999
Regest
Zur Frage und Glaubhaftmachung unlauteren Verdrängungswettbewerbs mittels -angeblich- weit unter dem Selbstkostenpreis angebotener medizinischer Behandlung (hier: Gamma-Knife-Verfahren) durch ein Klinikum sowie zum Problem der Kalkulations- und Berechnungsgrundlagen radiochirurgischer Gerätebehandlungen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 129/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-12
Aktenzeichen: 6 U 129/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1112.6U129.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 1
Leitsätze
Zur Frage und Glaubhaftmachung unlauteren Verdrängungswettbewerbs mittels -angeblich- weit unter dem Selbstkostenpreis angebotener medizinischer Behandlung (hier: Gamma-Knife-Verfahren) durch ein Klinikum sowie zum Problem der Kalkulations- und Berechnungsgrundlagen radiochirurgischer Gerätebehandlungen.
Tenor
Die Berufung des Antragstellers gegen das am 28.05.1999 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts A. - 42 O 35/99 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller.
Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
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