5 U 38/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-03, 5 U 38/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 38/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-03
Aktenzeichen: 5 U 38/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1103.5U38.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Januar 1999 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 93/97 - wird zurückge-wie-sen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfah-rens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe je von 34.000,- DM abwen-den, wenn die Beklagten nicht vor der Voll-streckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leisten.
Dem Beklagten zu 1. wird gestattet, Sicherheit auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.