Oberlandesgericht Köln, 1999-10-29, 16 W 26/99

16 W 26/99Obergericht29.10.1999

Regest

Das Urteil eines italienischen Gerichts gegen eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Klauselerteilungsverfahren nach dem EuGVÜ nicht in einen Titel gegen die Gesellschafter persönlich umzudeuten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 26/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-10-29

Aktenzeichen: 16 W 26/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1029.16W26.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: ZPO § 736

Leitsätze

Das Urteil eines italienischen Gerichts gegen eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Klauselerteilungsverfahren nach dem EuGVÜ nicht in einen Titel gegen die Gesellschafter persönlich umzudeuten.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 7.9.99 - 3 O 318/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Beschwerdewert: bis 4.300 DM.

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