16 W 26/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-10-29, 16 W 26/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-10-29, 16 W 26/99
16 W 26/99Obergericht29.10.1999
Regest
Das Urteil eines italienischen Gerichts gegen eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Klauselerteilungsverfahren nach dem EuGVÜ nicht in einen Titel gegen die Gesellschafter persönlich umzudeuten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 26/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-10-29
Aktenzeichen: 16 W 26/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1029.16W26.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ZPO § 736
Leitsätze
Das Urteil eines italienischen Gerichts gegen eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Klauselerteilungsverfahren nach dem EuGVÜ nicht in einen Titel gegen die Gesellschafter persönlich umzudeuten.
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 7.9.99 - 3 O 318/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 4.300 DM.
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