Oberlandesgericht Köln, 1999-10-22, 6 U 88/99

6 U 88/99Obergericht22.10.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 88/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-10-22

Aktenzeichen: 6 U 88/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1022.6U88.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.03.1999 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 41 O 209/98 - teilweise abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.360,00 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 27.11.1998 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden In-stanzen haben der Kläger 10 %, die Beklagte 90 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die mit diesem Urteil für die Beklagte verbundene Beschwer wird auf 32.000,00 DM, die des Klägers auf 3.099,82 DM festgesetzt.

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