27 UF 189/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-09-29, 27 UF 189/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-09-29, 27 UF 189/99
27 UF 189/99Obergericht29.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 189/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-09-29
Aktenzeichen: 27 UF 189/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0929.27UF189.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
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Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 28. Juli 1999 gegen den Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 12. Juli 1999 - 33 FH 41/99 - wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
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Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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Der Antragstellerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin B.-S. aus Siegburg bewilligt.
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