10 UF 44/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-09-27, 10 UF 44/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-09-27, 10 UF 44/99
10 UF 44/99Obergericht27.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 44/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-09-27
Aktenzeichen: 10 UF 44/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0927.10UF44.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 05.01.1999 - 21 F 172/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dem Antragsgegner wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Beschwerde bewilligt. Es werden monatliche Raten von 60,00 DM, beginnend ab 01.11.1999, angeordnet.
Der Antragstellerin wird Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde nicht bewilligt.
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