HEs 165/99 - 203 -•Oberlandesgericht Köln, 1999-09-21, HEs 165/99 - 203 -
Oberlandesgericht Köln, 1999-09-21, HEs 165/99 - 203 -
HEs 165/99 - 203 -Obergericht21.09.1999
Regest
Führt die verzögerliche Anzeige der Überlastung dazu, dass das Präsidium erst verspätet über Entlastungsmaßnahmen befinden kann, kann dies zur Aufhebung des Haftbefehls wegen Unverhältnismäßigkeit führen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — HEs 165/99 - 203 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-09-21
Aktenzeichen: HEs 165/99 - 203 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0921.HES165.99.203.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 120
Leitsätze
Führt die verzögerliche Anzeige der Überlastung dazu, dass das Präsidium erst verspätet über Entlastungsmaßnahmen befinden kann, kann dies zur Aufhebung des Haftbefehls wegen Unverhältnismäßigkeit führen.
Tenor
Der Haftbefehl des Landgerichts Aachen (61 KLs 32 Js 269/96 - 31/98) vom 14. Januar 1999 wird aufgehoben.
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