Ss 452/99 (Z) 203 Z•Oberlandesgericht Köln, 1999-09-20, Ss 452/99 (Z) 203 Z
Oberlandesgericht Köln, 1999-09-20, Ss 452/99 (Z) 203 Z
Ss 452/99 (Z) 203 ZObergericht20.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 452/99 (Z) 203 Z — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-09-20
Aktenzeichen: Ss 452/99 (Z) 203 Z
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0920.SS452.99Z203Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Der Betroffenen wird gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
gewährt.
II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.
III. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen.
IV. Die Kosten des Verfahrens vor dem Rechtsbeschwerdegericht trägt die Betroffene.
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