Oberlandesgericht Köln, 1999-09-20, Ss 452/99 (Z) 203 Z

Ss 452/99 (Z) 203 ZObergericht20.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 452/99 (Z) 203 Z — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-09-20

Aktenzeichen: Ss 452/99 (Z) 203 Z

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0920.SS452.99Z203Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I. Der Betroffenen wird gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

gewährt.

II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird verworfen.

III. Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen.

IV. Die Kosten des Verfahrens vor dem Rechtsbeschwerdegericht trägt die Betroffene.

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