Oberlandesgericht Köln, 1999-09-03, 6 U 96/99

6 U 96/99Obergericht03.09.1999

Regest

Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG ist widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger nach Kenntniserlangung vom - vermeintlichen - Wettbewerbsverstoß ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als 5 Wochen bis zur Antragstellung verstreichen lässt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 96/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-03

Aktenzeichen: 6 U 96/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0903.6U96.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 25

Leitsätze

Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG ist widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger nach Kenntniserlangung vom - vermeintlichen - Wettbewerbsverstoß ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als 5 Wochen bis zur Antragstellung verstreichen lässt.

Tenor

Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 10.06.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 156/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.

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