6 U 96/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-09-03, 6 U 96/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-09-03, 6 U 96/99
6 U 96/99Obergericht03.09.1999
Regest
Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG ist widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger nach Kenntniserlangung vom - vermeintlichen - Wettbewerbsverstoß ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als 5 Wochen bis zur Antragstellung verstreichen lässt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 96/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-03
Aktenzeichen: 6 U 96/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0903.6U96.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 25
Leitsätze
Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG ist widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger nach Kenntniserlangung vom - vermeintlichen - Wettbewerbsverstoß ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als 5 Wochen bis zur Antragstellung verstreichen lässt.
Tenor
Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 10.06.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 156/99 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
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