6 U 105/97•Oberlandesgericht Köln, 1999-08-27, 6 U 105/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 105/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-27
Aktenzeichen: 6 U 105/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0827.6U105.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. April 1997 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -31 O 904/96- wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000.- DM ab-. wenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicheheit in derselben Höhe leistet.
Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 200.000.- DM festgesetzt.
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