17 W 295/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-08-04, 17 W 295/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-08-04, 17 W 295/99
17 W 295/99Obergericht04.08.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 295/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-08-04
Aktenzeichen: 17 W 295/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0804.17W295.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird geändert und wie folgt neu gefasst:
Die von der Klägerin nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Dezember 1998 an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden auf 2.404.68 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Dezember 1998 festgesetzt. Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Beklagten vom 18. Dezember 1998 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.