17 W 70/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-07-28, 17 W 70/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 70/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-07-28
Aktenzeichen: 17 W 70/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0728.17W70.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Bonn vom 13.11.1998 - 2 O 255/98 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die aufgrund des am 27.10.1998 verkündeten Anerkenntnisurteils des Landgerichts Bonn - 2 O 255/98 - von der Beklagten der Klägerin zu erstattenden Kosten werden, soweit sie Gegenstand des zusätzlichen Festsetzungsantrags der Klägerin vom 9.11.1998 und der angefochtenen Entscheidung sind, auf 291,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10.11.1998 festgesetzt.
Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
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