Oberlandesgericht Köln, 1999-07-28, 16 WX 81/99

16 WX 81/99Obergericht28.07.1999

Regest

Überprüfung rechtskräftiger Entscheidungen auf eine Gegenvorstellung hin FGG §§ 19, 27 Grundsätzlich sind Entscheidungen, die in materielle Rechtskraft erwachsen, einer Überprüfung und eventuellen Abänderung im Rahmen einer Gegenvorstellung nicht mehr zugänglich. Dieser Grundsatz kann durchbrochen werden, wenn durch die rechtskräftige Entscheidung ein Rechtsmittel als unzulässig verworfen und dabei irrtümlicherweise das Fehlen einer Zulässigkeitsvoraussetzung angenommen worden war.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 81/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-07-28

Aktenzeichen: 16 WX 81/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0728.16WX81.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG §§ 19, 27

Leitsätze

Überprüfung rechtskräftiger Entscheidungen auf eine Gegenvorstellung hin

FGG §§ 19, 27 Grundsätzlich sind Entscheidungen, die in materielle Rechtskraft erwachsen, einer Überprüfung und eventuellen Abänderung im Rahmen einer Gegenvorstellung nicht mehr zugänglich. Dieser Grundsatz kann durchbrochen werden, wenn durch die rechtskräftige Entscheidung ein Rechtsmittel als unzulässig verworfen und dabei irrtümlicherweise das Fehlen einer Zulässigkeitsvoraussetzung angenommen worden war.

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