16 WX 81/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-07-28, 16 WX 81/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-07-28, 16 WX 81/99
16 WX 81/99Obergericht28.07.1999
Regest
Überprüfung rechtskräftiger Entscheidungen auf eine Gegenvorstellung hin FGG §§ 19, 27 Grundsätzlich sind Entscheidungen, die in materielle Rechtskraft erwachsen, einer Überprüfung und eventuellen Abänderung im Rahmen einer Gegenvorstellung nicht mehr zugänglich. Dieser Grundsatz kann durchbrochen werden, wenn durch die rechtskräftige Entscheidung ein Rechtsmittel als unzulässig verworfen und dabei irrtümlicherweise das Fehlen einer Zulässigkeitsvoraussetzung angenommen worden war.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 81/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-07-28
Aktenzeichen: 16 WX 81/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0728.16WX81.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG §§ 19, 27
Leitsätze
Überprüfung rechtskräftiger Entscheidungen auf eine Gegenvorstellung hin
FGG §§ 19, 27 Grundsätzlich sind Entscheidungen, die in materielle Rechtskraft erwachsen, einer Überprüfung und eventuellen Abänderung im Rahmen einer Gegenvorstellung nicht mehr zugänglich. Dieser Grundsatz kann durchbrochen werden, wenn durch die rechtskräftige Entscheidung ein Rechtsmittel als unzulässig verworfen und dabei irrtümlicherweise das Fehlen einer Zulässigkeitsvoraussetzung angenommen worden war.
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