10 UF 42/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-07-19, 10 UF 42/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-07-19, 10 UF 42/99
10 UF 42/99Obergericht19.07.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 42/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-07-19
Aktenzeichen: 10 UF 42/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0719.10UF42.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die in dem Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg vom 26.01.1999 (7 F 329/97) getroffene Sorgerechtsregelung aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Überprüfung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdever-fahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. K. und der Antragstellerin Prozesskostenhilfe unter Beiord-nung von Rechtsanwalt H. bewilligt.
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