Oberlandesgericht Köln, 1999-07-05, 16 U 22/99

16 U 22/99Obergericht05.07.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 22/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-07-05

Aktenzeichen: 16 U 22/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0705.16U22.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01.10.1998 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 363/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,00 DM abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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