Oberlandesgericht Köln, 1999-07-01, 14 UF 225/98

14 UF 225/98Obergericht01.07.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 UF 225/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-07-01

Aktenzeichen: 14 UF 225/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0701.14UF225.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 29.10.1998 (34 F 46/98) im übrigen wird das Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die am 16.5.1997 vor dem Standesbeamten des Standesamts E. (HeiratsReg.Nr. 57/97) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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