Oberlandesgericht Köln, 1999-06-29, Ss 273/99 - 138 -

Ss 273/99 - 138 -Obergericht29.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 273/99 - 138 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-06-29

Aktenzeichen: Ss 273/99 - 138 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0629.SS273.99.138.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem

Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgericht Eschweiler zurückverwiesen.

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