2 Ws 335/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-25, 2 Ws 335/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-06-25, 2 Ws 335/99
2 Ws 335/99Obergericht25.06.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 335/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-06-25
Aktenzeichen: 2 Ws 335/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0625.2WS335.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn, die durch Urteil des Amtsgerichts vom 10. November 1993 erfolgte Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten zur Bewährung zu widerrufen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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