Oberlandesgericht Köln, 1999-06-25, 2 Ws 335/99

2 Ws 335/99Obergericht25.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 335/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-06-25

Aktenzeichen: 2 Ws 335/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0625.2WS335.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn, die durch Urteil des Amtsgerichts vom 10. November 1993 erfolgte Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten zur Bewährung zu widerrufen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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