16 W 16/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-21, 16 W 16/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-06-21, 16 W 16/99
16 W 16/99Obergericht21.06.1999
Regest
Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 16/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-06-21
Aktenzeichen: 16 W 16/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0621.16W16.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 723
Leitsätze
Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden.
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß der 3.Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.4.1999 -3 0 1/99 -wird zurückgewiesen.
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