1 U 91/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-10, 1 U 91/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-06-10, 1 U 91/98
1 U 91/98Obergericht10.06.1999
Regest
1. Die Zahlungen eines Ehegatten auf das Konto des gemeinsam geführten Betriebes können auch dann als nicht rückzahlbare ehebedingte Zuwendungen gewertet werden, wenn sie in den steuerlichen Bilanzen als zinslose Darlehen bezeichnet worden sind. 2. Das Scheitern der Ehe allein genügt für den Anspruch auf Rückzahlung ehebedingter Zuwendungen unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 91/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-06-10
Aktenzeichen: 1 U 91/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0610.1U91.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 607, 1372
Leitsätze
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Die Zahlungen eines Ehegatten auf das Konto des gemeinsam geführten Betriebes können auch dann als nicht rückzahlbare ehebedingte Zuwendungen gewertet werden, wenn sie in den steuerlichen Bilanzen als zinslose Darlehen bezeichnet worden sind.
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Das Scheitern der Ehe allein genügt für den Anspruch auf Rückzahlung ehebedingter Zuwendungen unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 06.08.1998 - 15 O 50/97 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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