5 U 21/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-06-02, 5 U 21/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 21/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-06-02
Aktenzeichen: 5 U 21/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0602.5U21.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5.11.1998 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 290/98 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,-- DM zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 70 % und die Beklagte 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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