Oberlandesgericht Köln, 1999-06-02, 5 U 21/99

5 U 21/99Obergericht02.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 21/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-02

Aktenzeichen: 5 U 21/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0602.5U21.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5.11.1998 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 290/98 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,-- DM zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 70 % und die Beklagte 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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