7 U 19/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-05-20, 7 U 19/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 19/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-20
Aktenzeichen: 7 U 19/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0520.7U19.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. Januar 1998 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 4 O 232/97 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger und an seine Ehefrau S. R., Sch. F., A., 21.767,04 DM nebst 4 % Zinsen aus 10.723,75 DM seit dem 22.03.1997 und aus weiteren 11.043,29 DM seit dem 03.04.1998 zu zahlen.
Die Kosten der I. Instanz tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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